09401 8989300

Hinweisgeberschutz

Meldestelle Hinweisgeberschutz

Interne Hinweisgeberstelle
Am 2. Juni 2023 wurde das Gesetz zum besseren Schutz von Hinweisgebern, das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), erlassen. Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung und Bestrafung von Missständen. Trotzdem wurden sie in der Vergangenheit oft benachteiligt, nachdem sie Missstände gemeldet oder offengelegt hatten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, solche Benachteiligungen zu verhindern und den Hinweisgebern rechtliche Sicherheit zu bieten. Dadurch sollen Whistleblower vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie ungerechtfertigten Versetzungen, Kündigungen oder der Verweigerung von Beförderungen geschützt werden.
Die Meldestelle gewährleistet die Vertraulichkeit der Hinweisgeber und ermöglicht nur autorisierten Personen Zugriff auf eingehende Meldungen, die für deren Entgegennahme und Bearbeitung zuständig sind.

Sie können sich vertraulich über folgende Wege an die interne Meldestelle wenden:

Per E-Mail an:
beschwerde@casino3000.de

Schriftlich per Post:
Casino 3000 Spielautomaten GmbH
Abt. Hinweisgeberschutz – persönlich/vertraulich –
Junkersstraße 7
93055 Regensburg

Telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung unter:
09401 8989 300

Externe Meldestelle
Als Hinweisgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung entweder intern oder extern an eine Meldestelle weiterzuleiten. Interne Meldungen bieten oft den effizientesten Weg, Informationen direkt an die Personen zu übermitteln, die Verstöße schnell untersuchen und beheben können. Sollte eine intern gemeldete Angelegenheit nicht angemessen behandelt werden, steht es Ihnen frei, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen ist beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet.
Für ausführlichere Informationen zum Hinweisgeberschutz verweisen wir auf die Webseite des Bundesministeriums für Justiz.